
Unsere Leistungen
- Ihr Bedarf
Mit der Fachkompetenz unserer Mitarbeiter wird die medizinische Versorgung bzw. die flankierende Behandlung und alle erforderlichen Pflegemaßnahmen sichergestellt.
Unser Pflegeteam ist hochqualifiziert und stellt das Wohlergehen des Patienten in den Mittelpunkt aller Aktivitäten. Ihre Krankheit stellt für Sie oder ihre Angehörige eine Belastung dar.
Wir möchten Sie unterstützen.
Das heißt für uns: Wir richten uns auf Ihre Lebenssituation ein.
Wir möchten Sie in Ihrer gewohnten Umgebung individuell betreuen. Und damit Sie und Ihre Familienmitglieder entlasten. Dazu gehört eine kompetente Beratung. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, sich individuell und unverbindlich bei uns zu informieren.
- Ihr Anspruch
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Leistungen vor:

Verordnung Häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V wenn Krankenhauspflege 1. geboten, aber nicht durchführbar ist, 2. dadurch nicht erforderlich wird, 3. dadurch abgekürzt werden kann, 4. die ärztliche Behandlung dadurch gesichert ist.

Leistungen nach dem Pflegegesetz: Dazu gehört z. B. Pflegeleistungen, wenn der Medizinische Dienst der Pflegekassen die Pflegestufe ermittelt hat oder häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson. Es sind viele weitere Leistungen und Kombination von Leistungen möglich.

Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) unter gewissen Voraussetzungen stehen folgende Leistungen nach dem BSHG zu: o Hilfe zur Pflege, o Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes und Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Aktuelles & Wissenswertes
Am Stadtbahnhof 18
42369 Wuppertal
Tel.: 0202 - 24 69 60
Mo - Fr 9.00 - 15.00 Uhr


